
KFZ Kostenvoranschlag Stuttgart und Umgebung
Das IKS ist der Berater Ihres Vertrauens.

Kostenvoranschlag für die kleinen Schäden an Ihrem KFZ?
Währen der Reparatur Ihres Fahrzeuges kann es zu einer Schadensausweitung kommen, dies ist nicht immer auszuschließen, denn bei modernen Fahrzeugen kann ein gewisser Schaden erst bei der Reparatur sichtbar werden.
Wichtige Faktoren wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Restwert spielen bei den meisten Schäden eine relevante Rolle und sind nur in einem KFZ Gutachten vorhanden. Bei der Überschreitung der Bagatellgrenze von ca.750€, können sich dadurch bei einem Kostenvoranschlag Nachteile für den Geschädigten ergeben.
Sie haben Fragen oder wollen den Schaden so schnell wie möglich abwickeln? Kein Problem, Ihr KFZ Gutachter aus Stuttgart kommt auch gerne direkt zu Ihnen auf die Arbeit oder nach Hause. Kontaktieren Sie jetzt sofort das IKS!
Ihre Vorteile auf einem Blick
- 100 % Kostenlos bei Fremdverschulden
- Zertifiziert durch TÜV Rheinland Akademie GmbH zum "Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)" und Master Maschinenbau Ingenieur
- Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens
- Direkt Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung
- 100 % Kostenloser vor Ort Besichtigung zur Gutachtenerstellung
- Service bis zur Auszahlung des Schadensumme
- Termin auch am Wochenende möglich
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Buchen Sie jetzt den 100 % Kostenloser Vor-Ort Service Online zur Gutachtenerstellung und wir komme als unabhängiger KFZ Gutachter an Ihren Wunschort (z.B. zu Ihnen nach Hause, auf die Arbeit). Ein Termin während der Mittagspause ist auch möglich.
Wählen Sie ganz bequem das Datum und die Uhrzeit im Online Kalender aus, welches Ihnen am besten passt.
Häufig gestellte Fragen
JA! Sie haben laut § 249 BGB als geschädigter das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen.
Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung ein Gutachter angeboten wird. Die Kosten für einen Kfz Gutachter sind erstattungspflichtig und müssen von der regulierenden Versicherung getragen werden!
Solltest Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung der eigenen Schadenersatzansprüche zu beauftragen.
Das gilt ausnahmslos für jeden Schadensfall! Es gibt nämlich keine unkomplizierten Schadensfälle. Selbst wenn die gegnerische Versicherung Ihnen signalisiert, alles in Ihrem Sinne schnellstmöglich erledigen zu wollen, sollten Sie nicht auf Ihr Recht der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes verzichten.
Die Kosten für den Rechtsanwalt muss bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen, und zwar IMMER!
Im KFZ-Haftpflichtschadenfall, also wenn ein anderer einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat, sind die Kosten für das Gutachten Teil des Gesamtschadens.
Sie müssen auch nicht in Vorleistung gehen. Das Sachverständigenhonorar können wir mittels einer sicherungsweisen Abtretungserklärung direkt mit dem eintrittspflichtigen Versicherer abrechnen.
Häufig verlangen Versicherungen lediglich ein Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Damit spart diese bares Geld, möglicherweise auf Ihre Kosten.
Denn, ein Kostenvoranschlag enthält keine Angaben zum merkantilen Minderwert, nimmt keinerlei Differenzierung zu überlagernden Alt- und Vorschäden vor und umfasst keine Angaben zu Nebenkosten wie Nutzungsausfall oder voraussichtliche Werkstatt Standzeit.
Zuletzt hat ein Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion, da er in der Regel keine Fotodokumentation umfasst.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, Ihnen den Schaden auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für Reparaturen verwendest oder nicht, bleibt Ihnen überlassen. Diese Art der Schadensregulierung wird als fiktive Schadensregulierung bezeichnet. Lediglich die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.
Der Besichtigungstermin kann bei Ihnen zu Hause, auf Ihrer Arbeit oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl vereinbart werden.
In Einzelfällen kann eine weitere Besichtigung Ihres Fahrzeugs im teilweise demontierten Zustand ratsam sein, um den vollständigen Schadenumfang zu erfassen.
Abhängig vom Schadenumfang dauert die Beurteilungszeit etwa 20 bis 45 Minuten.
Die Erstellung des Gutachtens dauert bei uns ca. 1-3 Werkstage.
Bezüglich Ihrem Fahrzeug benötigen wir mindestens:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II,
- Eigentumsnachweis / Kaufvertrag (wenn Sie nicht Halter des Fahrzeugs sind),
- Polizeiliche Unfallmitteilung und/oder Daten zum Unfallverursacher.
- Gegebenenfalls: Reparatur oder Wartungsbelege sowie Belege über frühere Schäden an Ihrem Fahrzeug.
Auf die Bearbeitungsdauer der Versicherungen habe ich leider keinen Einfluss. Bei geklärter Schuldfrage ist ein Zeitraum von ca. 4 Wochen üblich. Im optimalen Fall erfolgt die Erstattung auch schon nach wenigen Tagen.
Ist die Schuldfrage offen oder der Unfallgegner hat den Schaden nicht bei seiner Versicherung gemeldet, wird gegebenenfalls die Akte der Polizei angefordert.
Die Herausgabe erfolgt in erfahrungsgemäß erst nach etwa 6-8 Wochen. Sofern die Polizei selbst noch ermittelt, kann die Herausgabe auch Monate in Anspruch nehmen. Bei gerichtlicher Auseinandersetzung ist der Abschluss des Vorgangs abhängig von der Verfahrensdauer.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet Ihr Fahrzeug abzugeben. Ein möglicherweise von der Versicherung abgegebenes Verkaufsangebot (Restwertangebot) dient lediglich der fiktiven Abrechnung. Sie haben die freie Wahl, ob und an wann Sie ihr Fahrzeug verkaufen möchten.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
09:00 – 17:00 Uhr
Sondertermin nach Absprache möglich
Über WhatsApp 24h am Tag erreichbar