Unfall in Stuttgart & Umgebung?
Wir helfen sofort – Ihr Kfz-Gutachter vor Ort!
100 % kostenloses Unfallgutachten*
(bei unverschuldetem Unfall)
* Kostenlos bei unverschuldetem Unfall (§ 249 BGB). Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Bei Bagatellschäden erstellen wir ein regulierungskonformes Kurzgutachten.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- ✅ TÜV Rheinland Akademie zertifiziert
- ✅ M.Sc. Maschinenbau Ingenieur
- ✅ Direkte Abrechnung mit der Versicherung
- ✅ Keine Vorkasse – 0 €
- ✅ Vor-Ort-Termin
So funktioniert Ihr Unfallgutachten – Schritt für Schritt
Die Versicherung überweist den Betrag direkt auf Ihr Konto.
Über mich: Ingenieur-Know-how für Ihre berechtigten Ansprüche
Ich bin Mahir Yıldırım, Gründer von IKS – Ingenieurbüro für Kfz-Schäden.
Als M.Sc. Maschinenbau und TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger erstelle ich unabhängige, technisch fundierte Gutachten, damit Ihre Schadenpositionen vollständig berücksichtigt werden.
Nach einem Unfall begleite ich Sie persönlich durch den gesamten Ablauf – von der Begutachtung bis zur weiteren Abwicklung. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Situation verständlich einordnet und strukturiert vorgeht.
Zertifizierung:
Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) – TÜV Rheinland Akademie GmbH

Was unsere Kunden sagen

Unfallschaden in Stuttgart? IKS – Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter
Ein Unfall ist ärgerlich. Als unverschuldeter Geschädigter haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten – die Kosten übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung.*
IKS sichert Ihre vollständige Schadenregulierung inklusive:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Restwert
- Abschlepp- & Bergungskosten
- Gutachter- und Rechtsanwaltskosten (freie Wahl durch Sie)
Warum IKS?
- 100 % unabhängig – ausschließlich Ihre Interessen
- TÜV-zertifiziert, M.Sc. Maschinenbau, lokale Expertise
- Gerichtsfeste Gutachten für maximale Entschädigung
- Vor-Ort-Service in Stuttgart & Umgebung – Terminvergabe sofort
Ihre Rechte als Unfallgeschädigter
- Freie Gutachterwahl: Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren. Sie können einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
- Anspruch auf vollständige Schadenersatzleistung: Sie haben Anspruch auf alle Kosten, die erforderlich sind, um den Zustand vor dem Unfall wiederherzustellen, einschließlich Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert, Abschlepp- und Bergungskosten sowie angemessener Rechts- und Gutachterkosten.
- Rechtsgrundlage: § 249 BGB verpflichtet den Schädiger, den Geschädigten so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten („Naturalrestitution“).
*Gutachterkosten, Rechtsanwaltshonorare und Abschleppkosten werden bei unverschuldetem Unfall in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen (§ 249 BGB).
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Unsere Leistungen im Überblick

Referenzen als KFZ Gutachten in Stuttgart





Zertifizierter Kfz Gutachter in Stuttgart und der Region
Als zertifizierter und unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist IKS nicht nur in Stuttgart, sondern in der gesamten Region für Sie im Einsatz.
Nutzen Sie unser unverbindliches Beratungsgespräch, um Ihre Fragen zu Unfallschäden und Schadenregulierung zu klären und Ihre Optionen zu besprechen.
Wir sind persönlich, schnell und kompetent – damit Sie Ihre Rechte als Unfallgeschädigter vollständig wahrnehmen können.
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FAQ – Antworten zu Gutachten, Kosten & Ablauf

Meine Vorgehensweise
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Als unabhängiger Kfz-Gutachter ermittle ich für Sie den genauen Schadenswert, die voraussichtliche Reparaturdauer oder die Zeit für eine Ersatzbeschaffung, den Rest- beziehungsweise Wiederbeschaffungswert sowie mögliche Wertminderungen nach der Reparatur.
Auch bei Kaskoschäden stehe ich Ihnen kompetent zur Seite. Üblicherweise beauftragen Versicherungen bei Kaskofällen eigene Gutachter – die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen.
Mein Ziel ist es, Sie umfassend und fachlich fundiert zu beraten, damit Sie Ihre Ansprüche und Rechte bestmöglich durchsetzen können.
Die Kosten für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens sind Teil Ihrer Schadensersatzansprüche (vgl. § 249 BGB) und werden im Rahmen der Schadensregulierung vom Unfallverursacher oder dessen Versicherung übernommen.

Unverschuldeter Verkehrsunfall?
Der entstandene Schaden wird vom Unfallverursacher oder dessen Versicherung übernommen. Um den gesamten Schaden genau zu erfassen, führe ich als unabhängiger Kfz-Gutachter eine sorgfältige Analyse durch.
Ich dokumentiere sämtliche Schäden und leite die Schadenregulierung in Ihrem Interesse ein. So stellen wir sicher, dass alle Kosten korrekt übernommen werden.
Verlassen Sie sich auf meine Erfahrung, um eine faire und vollständige Erstattung Ihres Unfallschadens zu erhalten.
Ja, als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – selbst dann, wenn Ihnen ein Gutachter von der gegnerischen Versicherung angeboten wird. Die Kosten werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung kommt für alle entstandenen Kosten auf – dazu gehören Reparaturkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Wertminderung, Gutachterkosten und ggf. auch Anwaltskosten. In vielen Fällen können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
Ja. Als Geschädigter hast Du das Recht, Dir die Reparaturkosten auszahlen zu lassen – unabhängig davon, ob Du das Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt oder nicht. Diese Form der Abwicklung nennt sich fiktive Schadensregulierung. Bitte beachte: Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Ganz flexibel – die Begutachtung erfolgt dort, wo es für Dich am einfachsten ist: bei Dir zu Hause, an der Unfallstelle, in Deiner Werkstatt oder auch direkt am Arbeitsplatz. Ich komme zu dem Ort, der Dir am besten passt.

Kfz-Gutachter Stuttgart – IKS
Ein Unfallschaden in Stuttgart ist ärgerlich, doch mit der richtigen Unterstützung lässt er sich meist gut regulieren. Nach § 249 BGB haben Sie grundsätzlich Anspruch auf vollständigen Schadenersatz – vorausgesetzt, Sie tragen keine Mitschuld.
Versicherungsgutachter vertreten oft die Interessen der Versicherung. Ein unabhängiger Gutachter aus Stuttgart bewertet den Schaden objektiv, ermittelt die Schadenhöhe und berücksichtigt Wertminderung, Restwert und Nutzungsausfall.
- Unabhängige Schadensgutachten für Unfallgeschädigte
- Ermittlung der Schadenhöhe inkl. Reparaturkosten, Wertminderung und Restwert
- Fahrzeugbewertungen und Reparaturbestätigungen
- Persönliche Beratung im gesamten Prozess
- Gutachten vor Ort in Stuttgart und Umgebung
- Freie Wahl des Kfz-Gutachters
- Auf Wunsch Vermittlung an einen Fachanwalt
- Kostenerstattung: Abschleppen, Reparatur, Wertverlust
- Entschädigung für Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Berücksichtigung weiterer schadensbedingter Ausgaben
Öffnungszeiten & Erreichbarkeit
Termine sind nach vorheriger Absprache flexibel möglich.
Telefonisch sind wir täglich von 9:00 bis 21:00 Uhr für Sie erreichbar.
Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihren persönlichen Termin zu vereinbaren!
Über WhatsApp 24h am Tag erreichbar
