KFZ Gutachter Stuttgart

Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall?

Wir können für Sie ein 100% kostenloses Gutachten erstellen.

Ihre Vorteile im Überblick

Wie funktioniert's?

Ihr Gutachten steht Ihnen in den meisten Fällen innerhalb von ca. 2-3 Werktagen zur Verfügung.

Gleichzeitig senden wir Ihr digitales Kfz-Gutachten zur schnellstmöglichen Bearbeitung an die Versicherung oder den Rechtsanwalt.

1.) IKS Anrufen oder über WhatsApp Termin vereinbaren

Um einen Termin mit dem IKS zu vereinbaren, gibt es zwei Möglichkeiten.

  • Telefonisch oder per WhatsApp unter folgender Nummer: 0152 / 545 811 95

2.) Wir kommen 100% kostenlos zu Ihnen

Lassen Sie Ihren Schaden anschließend begutachten und dokumentieren. 

Bei IKS bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unseren Service direkt bei Ihnen vor Ort in Anspruch zu nehmen. Egal, ob Sie sich in Ihrem Büro oder zu Hause befinden, unser Kfz-Sachverständiger kommt zu Ihnen.

3.) Ihr Gutachten wird angefertigt

Nachdem wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet und dokumentiert haben, erstellen wir bei IKS Ihr Gutachten innerhalb von 2-3 Arbeitstagen.

 

4.) Auszahlung der Schadenssumme

Sie erhalten die Schadenssumme unkompliziert auf Ihr Konto überwiesen.

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IKS Ihr unabhängiger KFZ Gutachter in Stuttgart und Umgebung

SCHADENSGUTACHTEN IN STUTTGART – IHR RECHT ALS GESCHÄDIGTER

Fahrzeugschäden sind ärgerlich, aber in den meisten Fällen reparabel. Das Wichtigste ist, dass Sie und Ihre Lieben unverletzt bleiben. Wenn Sie als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Stuttgart und Umgebung nutzen möchten, können Sie sich auf IKS verlassen.

SCHADENSGUTACHTEN FÜR GESCHÄDIGTE

Als Geschädigter sollten Sie nicht den Gutachter der Versicherungsgesellschaft beauftragen, da dieser in den meisten Fällen den Schaden zu Gunsten seines Auftraggebers, der Versicherung, „klein“ rechnet. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen als zertifizierter Kfz-Sachverständiger in Stuttgart Schadensgutachten an. Diese berücksichtigen Aspekte wie Nutzungsausfall und Wertminderung, die in den Gutachten der Versicherungen oft fehlen.

UNABHÄNGIGE EXPERTISE FÜR HÖCHSTMÖGLICHEN SCHADENERSATZ

Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und Rechtsanwalt. IKS hilft Ihnen dabei, den höchstmöglichen Schadenersatz zu erhalten. Wir stehen Ihnen kostenlos und engagiert zur Seite.

KONTAKTIEREN SIE UNS JETZT

Möchten Sie Fragen klären oder den Schaden schnellstmöglich regulieren lassen? Kein Problem, Ihr Kfz-Sachverständiger aus Stuttgart kommt auch gerne direkt zu Ihnen ins Büro oder nach Hause. Kontaktieren Sie jetzt IKS und vertrauen Sie unserer Expertise.

KFZ Gutachter in Stuttgart & Umgebung

Als zertifizierter Kfz-Sachverständiger bietet IKS nicht nur in Stuttgart, sondern auch in der gesamten Region Stuttgart seine Dienste an. Gerne können Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, um Fragen zu klären und sich über Ihre Möglichkeiten und Rechte zu informieren.

Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen zur Verfügung und leiten auf Wunsch die notwendigen Schritte zur Schadensregulierung ein. Wir helfen Ihnen dabei, den Schaden schnell und unkompliziert zu beheben und den höchstmöglichen Schadenersatz zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Jetzt als Geschädigter 100% Kostenlos ein KFZ Gutachten erstellen lassen!

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Sie haben einen Unverschuldeten Verkehrsunfall?

Wie ist die Erstattung des entstandenen Schadens durch die Versicherung?

Gemäß § 249 BGB ist der Unfallverursacher bzw. die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet, für den entstandenen Schaden und alle damit verbundenen Kosten aufzukommen. Um die Höhe des Schadens zu ermitteln, ist die Unterstützung eines Kfz-Sachverständigen unerlässlich.

Als erfahrener Kfz-Sachverständiger ermitteln wir nicht nur die Schadenhöhe, sondern auch die Reparaturdauer bzw. die Dauer der Wiederbeschaffung, den Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert und eine mögliche Wertminderung nach der Reparatur.

Sobald die Schadenshöhe ermittelt wurde, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für alle damit verbundenen Kosten aufkommen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Reparatur, den Ersatz des beschädigten Fahrzeugs oder den Nutzungsausfall während der Reparaturzeit.

Als Kfz-Sachverständiger sind wir bestens vertraut mit den Anforderungen der Versicherungen und können Ihnen helfen, den Schaden schnell und unkompliziert zu regulieren. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie uns Ihnen helfen, den höchstmöglichen Schadenersatz zu erhalten.

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Kurzguzachten für die kleinen Schäden an Ihrem KFZ

Kleinere Beulen und Kratzer sollten keinesfalls vernachlässigt werden. Als erfahrene Kfz-Sachverständige empfehlen wir Ihnen, auch bei Bagatellschäden (bis ca. 750 €) den Rat eines Experten einzuholen.

Im Rahmen der Beweissicherung für die Versicherung erstellen wir bei solchen Schäden einen detaillierten Kostenvoranschlag mit aussagekräftigen Fotos. So haben Sie die notwendigen Unterlagen, um den Schaden schnell und unkompliziert regulieren zu können.

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns Ihnen helfen, den Schaden zu dokumentieren.

100% Zufriedenheitsgarantie!

Angebotene Dienstleistungen am IKS

Unfallgutachten

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls ist es wichtig, dass Sie keine finanziellen Nachteile erleiden. Um sicherzustellen, dass Sie den vollen Schadenersatz erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu wenden.

Ein erfahrener Sachverständiger kann den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem Unfallgutachten genau und neutral feststellen. So haben Sie eine sichere Grundlage für die Schadensregulierung und können sicher sein, dass Sie den vollen Schadenersatz erhalten.

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns Ihnen helfen, den Schaden an Ihrem Fahrzeug genau und neutral festzustellen. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für die Schadensregulierung und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Reparaturbestätigung

Ein Nachweis der durchgeführten Reparatur ist nach einem Unfall für die Versicherung unerlässlich. Nur so kann die Versicherung sicherstellen, dass die Reparatur fachgerecht und vollständig durchgeführt wurde.

Als Kfz-Sachverständige erstellen wir für Sie eine Reparaturbestätigung, so haben Sie einen Nachweis für die Versicherung und können sicher sein, dass die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde.

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns Ihnen helfen, eine Reparaturbestätigung zu erstellen. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für die Schadensregulierung und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Häufig gestellte Fragen

JA! Nach § 249 BGB haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Beweissicherung und Feststellung des Schadensumfangs zu beauftragen.

Dies gilt auch für den Fall, dass ein Sachverständiger vom Unfallgegner oder dessen Versicherung vorgeschlagen wird. Die Kosten eines Kfz-Sachverständigen sind erstattungsfähig und müssen von der regulierenden Versicherung getragen werden!

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, ist es immer ratsam, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche zu beauftragen.

Dies gilt ausnahmslos für jeden Schadensfall! Denn unkomplizierte Schadensfälle gibt es nicht. Auch wenn Ihnen die gegnerische Versicherung signalisiert, alles so schnell wie möglich in Ihrem Sinne regeln zu wollen, sollten Sie nicht auf Ihr Recht verzichten, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Anwalts übernehmen, und zwar IMMER!

Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden, d.h. wenn ein anderer einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat, sind die Gutachterkosten Teil des Gesamtschadens.

Sie brauchen nicht in Vorleistung zu gehen. Mit einer Abtretungserklärung können wir das Sachverständigenhonorar direkt mit dem eintrittspflichtigen Versicherer abrechnen.

Versicherungen verlangen oft nur einen Kostenvoranschlag, um die Reparaturkosten zu ermitteln. Damit spart die Versicherung Geld, möglicherweise auf Ihre Kosten.

Denn ein Kostenvoranschlag enthält keine Angaben zum merkantilen Minderwert, differenziert nicht nach sich überlagernden Alt- und Vorschäden und enthält keine Angaben zu Nebenkosten wie Nutzungsausfall oder voraussichtliche Werkstattaufenthalte.

Schließlich hat ein Kostenvoranschlag keine Beweissicherungsfunktion, da er in der Regel keine Fotodokumentation enthält.

Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Ob Sie das Geld für Reparaturen verwenden, bleibt Ihnen überlassen. Diese Art der Schadensregulierung wird als fiktive Schadensregulierung bezeichnet. Lediglich die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.

Der Besichtigungstermin kann bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl vereinbart werden.

In bestimmten Fällen kann es ratsam sein, Ihr Fahrzeug in teilweise zerlegtem Zustand erneut zu besichtigen, um das gesamte Ausmaß des Schadens zu erfassen.

Je nach Umfang des Schadens dauert die Begutachtung ca. 20 bis 45 Minuten.

Die Erstellung des Gutachtens dauert bei uns ca. 2-3 Arbeitstage.

Für Ihr Fahrzeug benötigen wir mindestens

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
  • Eigentumsnachweis / Kaufvertrag (falls Sie nicht Halter des Fahrzeugs sind),
  • Unfallbericht der Polizei und/oder Angaben zum Unfallverursacher.
  • Gegebenenfalls: Reparatur- oder Wartungsnachweise sowie Nachweise über frühere Schäden an Ihrem Fahrzeug.

Auf die Bearbeitungsdauer der Versicherungen habe ich leider keinen Einfluss. Wenn die Schuldfrage geklärt ist, ist ein Zeitraum von ca. 4-6 Wochen üblich. Im günstigsten Fall erfolgt die Erstattung bereits nach wenigen Tagen.

Ist die Schuldfrage offen oder hat der Unfallgegner den Schaden nicht seiner Versicherung gemeldet, wird ggf. die Polizeiakte angefordert.

Diese wird erfahrungsgemäß erst nach ca. 6-8 Wochen ausgehändigt. Wenn die Polizei selbst noch ermittelt, kann die Herausgabe auch Monate dauern. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hängt der Abschluss des Verfahrens von der Dauer des Verfahrens ab.

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug abzugeben. Ein eventuelles Verkaufsangebot der Versicherung (Restwertangebot) dient lediglich der fiktiven Abrechnung. Sie können frei entscheiden, ob und wann Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

09:00 – 19:00 Uhr

Samstag bis Sonntag

10:00 – 14:00 Uhr

 

Termin nach Absprache möglich

Kontakt

Ingenieurbüro für KFZ-Schäden (IKS)

Obertürkheimerstraße 10/1
73733 Esslingen am Neckar

Email:

info@iks-kfzgutachter-stuttgart.de

Telefon und Whatsapp

0152 / 545 811 95