KFZ Gutachter Stuttgart und Umgebung
Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall?
Wir erstellen für Sie ein 100% kostenloses Gutachten.
Vorteile im Überblick
- Zertifiziert durch TÜV Rheinland Akademie GmbH zum "Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)"
- Kfz-Gutachten 100% kostenlos bei Fremdverschulden
- Schadensfeststellung vor Ort 100% kostenlos
- Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens in kürzester Zeit
- Kostenabrechnung direkt mit gegnerischer Versicherung
Ablauf nach einem Unfallschaden
Ihr Gutachten steht Ihnen in den meisten Fällen innerhalb von ca. 2 Werktagen zur Verfügung.
Gleichzeitig senden wir Ihr digitales Kfz-Gutachten zur schnellstmöglichen Bearbeitung an die Versicherung oder den Rechtsanwalt
1.) IKS Anrufen oder über WhatsApp Termin vereinbaren
Um einen Termin mit dem IKS zu vereinbaren, gibt es zwei Möglichkeiten.
- Telefonisch oder per WhatsApp unter folgender Nummer: 0152 / 545 811 95
2.) Wir kommen zu Ihnen
Lassen Sie Ihren Schaden anschließend begutachten und dokumentieren.
Egal, ob Sie sich in Ihrem Büro oder zu Hause befinden, unser Kfz-Sachverständiger kommt zu Ihnen.
3.) Ihr Gutachten wird 100% kostenlos angefertigt
Nachdem wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet und dokumentiert haben, erstellen wir bei IKS Ihr Gutachten innerhalb von 2-3 Arbeitstagen.
4.) Auszahlung der Schadenssumme
Sie erhalten die Schadenssumme unkompliziert auf Ihr Konto überwiesen.

KFZ Gutachter in Stuttgart - Unabhängige Schadensgutachten für Geschädigte
SCHADENSGUTACHTEN IN STUTTGART – IHR RECHT ALS GESCHÄDIGTER
Fahrzeugschäden sind ärgerlich, aber in den meisten Fällen reparabel. Wenn Sie als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls das Recht auf einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen in Stuttgart und Umgebung nutzen möchten, können Sie sich auf die Expertise von IKS verlassen. Wir sind ein zertifizierter KFZ Gutachter in Stuttgart und bieten unabhängige Schadensgutachten für Geschädigte an.
Als Geschädigter sollten Sie nicht den Gutachter der Versicherungsgesellschaft beauftragen, da dieser in den meisten Fällen den Schaden zu Gunsten seines Auftraggebers, der Versicherung, „klein“ rechnet. Unsere Schadensgutachten berücksichtigen Aspekte wie Nutzungsausfall und Wertminderung, die in den Gutachten der Versicherungen oft fehlen.
UNABHÄNGIGE EXPERTISE FÜR HÖCHSTMÖGLICHEN SCHADENERSATZ
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht auf einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen und Rechtsanwalt. IKS hilft Ihnen dabei, den höchstmöglichen Schadenersatz zu erhalten. Wir stehen Ihnen kostenlos und engagiert zur Seite.
KONTAKTIEREN SIE UNS JETZT
Wenn Sie Fragen klären oder den Schaden schnellstmöglich regulieren lassen möchten, kontaktieren Sie uns jetzt. Unser KFZ-Sachverständiger aus Stuttgart kommt gerne direkt zu Ihnen ins Büro oder nach Hause, um Ihnen zu helfen. Vertrauen Sie unserer Expertise und lassen Sie uns Ihnen bei der Schadensregulierung helfen.
Dienstleistungen am IKS
Unfallgutachten
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls empfehlen wir Ihnen, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen aufzusuchen, um sicherzustellen, dass Sie den vollen Schadenersatz erhalten. Der Sachverständige kann den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem Unfallgutachten genau und neutral feststellen. Kontaktieren Sie uns jetzt, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug festzustellen und erhalten Sie unsere Unterstützung bei der Schadensregulierung.
Kostenvoranschlag
Bei Schäden bis zu einer Höhe von 750 Euro erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag mit einer Fotodokumentation.
Reparaturbestätigung
Eine Reparaturbestätigung ist nach einem Unfall unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Wir als Kfz-Sachverständige erstellen Ihnen gerne eine solche Bestätigung, damit Sie einen Nachweis für die Versicherung haben. Kontaktieren Sie uns jetzt, damit wir Ihnen helfen können.
Wie ein KFZ-Gutachter in Stuttgart helfen kann
Gemäß § 249 BGB ist der Unfallverursacher bzw. die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet, für den entstandenen Schaden und alle damit verbundenen Kosten aufzukommen. Um die Höhe des Schadens zu ermitteln, ist die Unterstützung eines Kfz-Gutachters unerlässlich.
Als erfahrener Kfz-Gutachter ermitteln wir nicht nur die Schadenhöhe, sondern auch die Reparaturdauer bzw. die Dauer der Wiederbeschaffung, den Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert und eine mögliche Wertminderung nach der Reparatur.
Als Kfz-Gutachter sind wir bestens vertraut mit den Anforderungen der Versicherungen und können Ihnen helfen, den Schaden schnell und unkompliziert zu regulieren. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie uns Ihnen helfen, den höchstmöglichen Schadenersatz zu erhalten.
Ihre Rechte als Geschädigter nach einem unverschuldten Unfall
- Erstellung eines Schadengutachtens durch einen KFZ Gutachter Ihrer Wahl
- Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Abschleppkosten
- Reparaturkosten
- Wertverlust
- Mietwagen oder als Alternative zum Mietwagen wäre die Pauschale für einen Nutzungsausfall
- Weitere Kosten, die durch den Schaden an Ihrem Auto und die Regulierung des Schadens entstanden sind
Jetzt als Geschädigter 100% Kostenlos ein KFZ Gutachten erstellen lassen!

Kurzguzachten - Für die kleinen Schäden an Ihrem KFZ
Kleinere Beulen und Kratzer sollten keinesfalls vernachlässigt werden. Als erfahrene Kfz-Sachverständige empfehlen wir Ihnen, auch bei Bagatellschäden (bis ca. 750 €) den Rat eines Experten einzuholen.
Im Rahmen der Beweissicherung für die Versicherung erstellen wir bei solchen Schäden einen detaillierten Kostenvoranschlag mit aussagekräftigen Fotos. So haben Sie die notwendigen Unterlagen, um den Schaden schnell und unkompliziert regulieren zu können.
Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns Ihnen helfen, den Schaden zu dokumentieren.
Referenzen als KFZ Gutachten in Stuttgart





Zertifizierter Kfz Gutachter in Stuttgart und der Region
Als zertifizierter Kfz-Sachverständiger bietet IKS nicht nur in Stuttgart, sondern auch in der gesamten Region Stuttgart seine Dienste an. Gerne können Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, um Fragen zu klären und sich über Ihre Möglichkeiten und Rechte zu informieren.
Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.
Häufig gestellte Fragen - FAQ
JA! Nach § 249 BGB haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Beweissicherung und Feststellung des Schadensumfangs zu beauftragen.
Dies gilt auch für den Fall, dass ein Sachverständiger vom Unfallgegner oder dessen Versicherung vorgeschlagen wird. Die Kosten eines Kfz-Sachverständigen sind erstattungsfähig und müssen von der regulierenden Versicherung getragen werden!
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, ist es immer ratsam, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche zu beauftragen.
Dies gilt ausnahmslos für jeden Schadensfall! Denn unkomplizierte Schadensfälle gibt es nicht. Auch wenn Ihnen die gegnerische Versicherung signalisiert, alles so schnell wie möglich in Ihrem Sinne regeln zu wollen, sollten Sie nicht auf Ihr Recht verzichten, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Anwalts übernehmen, und zwar IMMER!
Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden, d.h. wenn ein anderer einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat, sind die Gutachterkosten Teil des Gesamtschadens.
Sie brauchen nicht in Vorleistung zu gehen. Mit einer Abtretungserklärung können wir das Sachverständigenhonorar direkt mit dem eintrittspflichtigen Versicherer abrechnen.
Versicherungen verlangen oft nur einen Kostenvoranschlag, um die Reparaturkosten zu ermitteln. Damit spart die Versicherung Geld, möglicherweise auf Ihre Kosten.
Denn ein Kostenvoranschlag enthält keine Angaben zum merkantilen Minderwert, differenziert nicht nach sich überlagernden Alt- und Vorschäden und enthält keine Angaben zu Nebenkosten wie Nutzungsausfall oder voraussichtliche Werkstattaufenthalte.
Schließlich hat ein Kostenvoranschlag keine Beweissicherungsfunktion, da er in der Regel keine Fotodokumentation enthält.
Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Ob Sie das Geld für Reparaturen verwenden, bleibt Ihnen überlassen. Diese Art der Schadensregulierung wird als fiktive Schadensregulierung bezeichnet. Lediglich die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.
Der Besichtigungstermin kann bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl vereinbart werden.
In bestimmten Fällen kann es ratsam sein, Ihr Fahrzeug in teilweise zerlegtem Zustand erneut zu besichtigen, um das gesamte Ausmaß des Schadens zu erfassen.
Je nach Umfang des Schadens dauert die Begutachtung ca. 20 bis 45 Minuten.
Die Erstellung des Gutachtens dauert bei uns ca. 2-3 Arbeitstage.
Für Ihr Fahrzeug benötigen wir mindestens
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
- Eigentumsnachweis / Kaufvertrag (falls Sie nicht Halter des Fahrzeugs sind),
- Unfallbericht der Polizei und/oder Angaben zum Unfallverursacher.
- Gegebenenfalls: Reparatur- oder Wartungsnachweise sowie Nachweise über frühere Schäden an Ihrem Fahrzeug.
Auf die Bearbeitungsdauer der Versicherungen habe ich leider keinen Einfluss. Wenn die Schuldfrage geklärt ist, ist ein Zeitraum von ca. 4-6 Wochen üblich. Im günstigsten Fall erfolgt die Erstattung bereits nach wenigen Tagen.
Ist die Schuldfrage offen oder hat der Unfallgegner den Schaden nicht seiner Versicherung gemeldet, wird ggf. die Polizeiakte angefordert.
Diese wird erfahrungsgemäß erst nach ca. 6-8 Wochen ausgehändigt. Wenn die Polizei selbst noch ermittelt, kann die Herausgabe auch Monate dauern. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hängt der Abschluss des Verfahrens von der Dauer des Verfahrens ab.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug abzugeben. Ein eventuelles Verkaufsangebot der Versicherung (Restwertangebot) dient lediglich der fiktiven Abrechnung. Sie können frei entscheiden, ob und wann Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
09:00 – 19:00 Uhr
Samstag bis Sonntag
10:00 – 14:00 Uhr
Termin nach Absprache möglich