KFZ Gutachter in Fellbach
geprüft & zertifiziert
Sie haben einen Unfall und benötigen ein professionelles Kfz Schadengutachten?
Dann kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung!
Ihre Vorteile auf einem Blick
- 100 % Kostenlos bei Fremdverschulden
- Zertifiziert durch TÜV Rheinland Akademie GmbH zum "Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)" und Master Maschinenbau Ingenieur
- Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens
- Direkt Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung
- 100 % Kostenloser vor Ort Besichtigung zur Gutachtenerstellung
- Service bis zur Auszahlung des Schadensumme
- Termin auch am Wochenende möglich
IKS Ihr unabhängiger KFZ Gutachter in Fellbach
Die Beschädigung am Fahrzeug ist meistens sehr nervig, aber dieser kann in den meisten Fällen ohne große Mühe repariert werden. Das aller wichtigste ist, dass Sie und Ihre Liebsten unversehrt sind.
Wir als IKS Ihr KFZ Gutachter bitten Wertgutachten und Schadensgutachten an, damit Sie als geschädigter von Ihrem Recht auf einen unabhängigen KFZ Gutachter in Fellbach Gebrauch machen können.
Als Geschädigter in einem unverschuldeten Unfall, sollten Sie den Gutachter der Versicherungssesselschaft nicht beauftragen, da er den Schaden meisten „klein“ rechnen wird zugunsten seines Auftragsgebers (Versicherung). Außerdem fehlen in diesen Gutachten meisten Aspekte wie der Nutzungsausfall oder die Wertminderung.
Als geschädigter im unverschuldeten Unfall, haben Sie einen Anspruch auf einen unabhängigen Kfz Gutachter und einen Anwalt. Wir als IKS helfen Ihnen, den höchstmöglichen Betrag herauszuholen und das für Sie selbstverständlich zu 100 % kostenfrei.
Sie haben Fragen oder wollen den Schaden so schnell wie möglich abwickeln? Kein Problem, Ihr IKS KFZ Gutachter kommt auch gerne direkt zu Ihnen auf die Arbeit oder nach Hause. Kontaktieren Sie uns jetzt sofort !
Wie funktioniert's?
Ihr Unfallgutachten wird schnell und zuverlässig von uns erstellt.
Ihr Gutachten wird in den meisten Fällen innerhalb von ca. 2-3 Werkstagen für Sie bereitgestellt. Anschließend wird Ihnen Ihr Gutachten zugesandt. Gleichzeitig versenden wir Ihr digitales Kfz-Unfallgutachten zur schnellstmöglichen Bearbeitung an die Versicherung.
1.) Im Büro anrufen oder über Whatsapp einen Termin mit dem KFZ Gutachter vereinbaren
Um einen Termin beim IKS zu buchen stehen Ihnen 2 Optionen zur Verfügung.
- Anruf oder WhatsApp unter folgender Nummer 0152 / 545 811 95
- Buchung über den Online-Kalender auf der IKS-Homepage
2.) KFZ Gutachter kommt 100% kostenfrei zu Ihnen
Lassen Sie anschließend Ihren Schaden begutachten und dokumentieren. Der KFZ Gutachter kommt für Sie Vor-Ort an Ihre Wunschadresse.
3.) Ihr Gutachten wird angefertigt & die Formulare ausgefüllt
Anschließend erstellen wir Ihr Gutachten als IKS und füllen alle notwendigen Formulare für Sie aus. Damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
4.) Auszahlung der Schadenssumme
Sie erhalten die Schadenssumme unkompliziert auf Ihr Konto überwiesen.
Sie haben einen Unverschuldeten Verkehrsunfall?
Wie wird der entstandene Schaden erstattet?
Der Unfallverursacher bzw. die Versicherung des Unfallverursachers ist laut § 249 BGB verpflichtet für den Schaden und alle damit einhergehenden Kosten aufzukommen. Dazu muss die Versicherung allerdings wissen wie hoch der Schaden ist.
Wir als IKS KFZ Gutachter ermitteln die Höhe des Schadens, die Reparaturdauer bzw. die Dauer einer Wiederbeschaffung, die Höhe des Rest- bzw. Wiederbeschaffungswertes und ob nach einer Reparatur eine Wertminderung gegeben ist.
Die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners muss für alle unten genannten Kosten aufkommen.
- Dazu gehören:
- Erstellung eines Schadengutachtens durch einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl
- Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Abschleppkosten
- Reparaturkosten
- Wertverlust
- Mietwagen
- Eine Alternative zum Mietwagen wäre die Pauschale für einen Nutzungsausfall
- Weitere Kosten, die durch den Schaden an Ihrem Auto und die Regulierung des Schadens entstanden sind
Das Sagen unsere Kunden....
Häufig gestellte Fragen
JA! Sie haben laut § 249 BGB als geschädigter das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen.
Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung ein Gutachter angeboten wird. Die Kosten für einen Kfz Gutachter sind erstattungspflichtig und müssen von der regulierenden Versicherung getragen werden!
Solltest Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung der eigenen Schadenersatzansprüche zu beauftragen.
Das gilt ausnahmslos für jeden Schadensfall! Es gibt nämlich keine unkomplizierten Schadensfälle. Selbst wenn die gegnerische Versicherung Ihnen signalisiert, alles in Ihrem Sinne schnellstmöglich erledigen zu wollen, sollten Sie nicht auf Ihr Recht der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes verzichten.
Die Kosten für den Rechtsanwalt muss bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen, und zwar IMMER!
Im Kfz-Haftpflichtschadenfall, also wenn ein anderer einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat, sind die Kosten für das Gutachten Teil des Gesamtschadens.
Sie müssen auch nicht in Vorleistung gehen. Das Sachverständigenhonorar können wir mittels einer sicherungsweisen Abtretungserklärung direkt mit dem eintrittspflichtigen Versicherer abrechnen.
Häufig verlangen Versicherungen lediglich ein Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Damit spart diese bares Geld, möglicherweise auf Ihre Kosten.
Denn, ein Kostenvoranschlag enthält keine Angaben zum merkantilen Minderwert, nimmt keinerlei Differenzierung zu überlagernden Alt- und Vorschäden vor und umfasst keine Angaben zu Nebenkosten wie Nutzungsausfall oder voraussichtliche Werkstatt Standzeit.
Zuletzt hat ein Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion, da er in der Regel keine Fotodokumentation umfasst.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, Ihnen den Schaden auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für Reparaturen verwendest oder nicht, bleibt Ihnen überlassen. Diese Art der Schadensregulierung wird als fiktive Schadensregulierung bezeichnet. Lediglich die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.
Der Besichtigungstermin kann bei Ihnen zu Hause, auf Ihrer Arbeit oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl vereinbart werden.
In Einzelfällen kann eine weitere Besichtigung Ihres Fahrzeugs im teilweise demontierten Zustand ratsam sein, um den vollständigen Schadenumfang zu erfassen.
Abhängig vom Schadenumfang dauert die Beurteilungszeit etwa 20 bis 45 Minuten.
Die Erstellung des Gutachtens dauert bei uns ca. 2-3 Werkstage.
Bezüglich Ihrem Fahrzeug benötigen wir mindestens:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II,
- Eigentumsnachweis / Kaufvertrag (wenn Sie nicht Halter des Fahrzeugs sind),
- Polizeiliche Unfallmitteilung und/oder Daten zum Unfallverursacher.
- Gegebenenfalls: Reparatur oder Wartungsbelege sowie Belege über frühere Schäden an Ihrem Fahrzeug.
Auf die Bearbeitungsdauer der Versicherungen haben wir leider keinen Einfluss. Bei geklärter Schuldfrage ist ein Zeitraum von ca. 4 Wochen üblich. Im optimalen Fall erfolgt die Erstattung auch schon nach wenigen Tagen.
Ist die Schuldfrage offen oder der Unfallgegner hat den Schaden nicht bei seiner Versicherung gemeldet, wird gegebenenfalls die Akte der Polizei angefordert.
Die Herausgabe erfolgt in erfahrungsgemäß erst nach etwa 6-8 Wochen. Sofern die Polizei selbst noch ermittelt, kann die Herausgabe auch Monate in Anspruch nehmen. Bei gerichtlicher Auseinandersetzung ist der Abschluss des Vorgangs abhängig von der Verfahrensdauer.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet Ihr Fahrzeug abzugeben. Ein möglicherweise von der Versicherung abgegebenes Verkaufsangebot (Restwertangebot) dient lediglich der fiktiven Abrechnung. Sie haben die freie Wahl, ob und an wann Sie ihr Fahrzeug verkaufen möchten.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
09:00 – 19:00 Uhr
Samstag bis Sonntag:
10:00 – 14:00 Uhr
Sondertermin nach Absprache möglich
Über WhatsApp 24h am Tag erreichbar