Kfz-Gutachter in Esslingen – Kostenlos, Unabhängig und TÜV-zertifiziert

Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall?

Bei Fremdverschulden unterstützen wir Sie mit einem 100 % kostenlosen und unabhängigen Kfz-Gutachten – professionell und zuverlässig.

Ihre Vorteile auf einem Blick

Wie funktioniert's?

Ihr Gutachten ist in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen verfügbar.

Gleichzeitig senden wir es direkt und digital an die Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt zur schnellen Bearbeitung

1.) Im Büro anrufen oder über WhatsApp einen Termin  vereinbaren

Buchen Sie Ihren Termin bei IKS ganz einfach!

Sie können uns entweder anrufen oder über WhatsApp erreichen: 0152 / 545 811 95.

2.) KFZ Gutachter kommt zu Ihnen

„Lassen Sie Ihren Schaden professionell begutachten und dokumentieren.“

Bei IKS können Sie unseren Service bequem direkt vor Ort nutzen. Ob zu Hause oder im Büro – unser Kfz-Sachverständiger kommt zu Ihnen und erstellt das Gutachten schnell und unkompliziert.

3.) Ihr Gutachten wird zu 100 % Kostenlos erstellt

Nachdem wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet und dokumentiert haben, erstellen wir Ihr Gutachten bei IKS innerhalb von 2-3 Arbeitstagen.

4.) Schadenssumme wird ausgezahlt 

Die Schadenssumme wird Ihnen schnell und unkompliziert auf Ihr Konto überwiesen.

KFZ Gutachter in Stuttgart – IKS Business

IKS Ihr unabhängiger KFZ Gutachter in Esslingen am Neckar - Schnell, unabhängig, kostenlos

SCHADENSGUTACHTEN IN ESSLINGEN – IHR RECHT NUTZEN!

Fahrzeugschäden nach einem Unfall sind ärgerlich, doch zum Glück oft reparabel. Das Wichtigste ist natürlich, dass alle Beteiligten unverletzt bleiben. Wenn Sie als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls Ihr Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Esslingen und Umgebung wahrnehmen möchten, ist IKS Ihr zuverlässiger Partner.


WARUM EIN UNABHÄNGIGES SCHADENSGUTACHTEN?

Ein Gutachter der Versicherung arbeitet meist im Interesse seines Auftraggebers – der Versicherung. Das kann dazu führen, dass wichtige Positionen wie Nutzungsausfall oder Wertminderung nicht ausreichend berücksichtigt werden. Als unabhängiger und zertifizierter Kfz-Gutachter bieten wir Ihnen Schadensgutachten, die Ihre Ansprüche vollständig dokumentieren.


FÜR EINE TRANSPARENTE UND FAIRE REGULIERUNG

Als Geschädigter haben Sie das Recht, selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. IKS unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen – kostenlos und unabhängig. Unsere Gutachten schaffen die Grundlage für eine faire Schadensregulierung.


KOSTENLOSER SERVICE – WIR KOMMEN ZU IHNEN

Möchten Sie Fragen klären oder den Schaden schnell regulieren lassen? Kein Problem! Ihr Kfz-Sachverständiger aus Esslingen kommt direkt zu Ihnen – ob nach Hause oder ins Büro. Kontaktieren Sie IKS jetzt und profitieren Sie von unserer Expertise.

KFZ Gutachter in Stuttgart - Header 1

Effektive Schadensabwicklung mit unserer Kfz-Sachverständigenexpertise

Wie wird der entstandene Schaden durch die Versicherung erstattet?“

Nach § 249 BGB ist der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung verpflichtet, für den entstandenen Schaden und alle damit verbundenen Kosten aufzukommen. Um die genaue Schadenshöhe zu ermitteln, ist die Expertise eines Kfz-Sachverständigen unerlässlich.

Als erfahrene Kfz-Sachverständige ermitteln wir nicht nur die Schadenhöhe, sondern auch die Reparaturdauer, den Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert und eine mögliche Wertminderung nach der Reparatur.

Sobald der Schaden festgestellt ist, kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für alle anfallenden Kosten auf, einschließlich Reparaturkosten, Fahrzeugersatz oder Nutzungsausfall während der Reparatur.

Dank unserer Erfahrung kennen wir die Anforderungen der Versicherungen und unterstützen Sie dabei, den Schaden schnell und unkompliziert zu regulieren. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie uns Ihnen helfen, den bestmöglichen Schadenersatz zu sichern.

Ihr Recht als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall:

Referenzen als KFZ Gutachter in Esslingen

Häufig gestellte Fragen

JA! Sie haben laut § 249 BGB als geschädigter das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen.

Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung ein Gutachter angeboten wird. Die Kosten für einen Kfz Gutachter sind erstattungspflichtig und müssen von der regulierenden Versicherung getragen werden!

Solltest Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung der eigenen Schadenersatzansprüche zu beauftragen.

Das gilt ausnahmslos für jeden Schadensfall! Es gibt nämlich keine unkomplizierten Schadensfälle. Selbst wenn die gegnerische Versicherung Ihnen signalisiert, alles in Ihrem Sinne schnellstmöglich erledigen zu wollen, sollten Sie nicht auf Ihr Recht der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes verzichten.

Die Kosten für den Rechtsanwalt muss bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen, und zwar IMMER!

Im Kfz-Haftpflichtschadenfall, also wenn ein anderer einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat, sind die Kosten für das Gutachten Teil des Gesamtschadens.

Sie müssen auch nicht in Vorleistung gehen. Das Sachverständigenhonorar können wir mittels einer sicherungsweisen Abtretungserklärung direkt mit dem eintrittspflichtigen Versicherer abrechnen.

Häufig verlangen Versicherungen lediglich ein Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Damit spart diese bares Geld, möglicherweise auf Ihre Kosten.

Denn, ein Kostenvoranschlag enthält keine Angaben zum merkantilen Minderwert, nimmt keinerlei Differenzierung zu überlagernden Alt- und Vorschäden vor und umfasst keine Angaben zu Nebenkosten wie Nutzungsausfall oder voraussichtliche Werkstatt Standzeit.

Zuletzt hat ein Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion, da er in der Regel keine Fotodokumentation umfasst.

Als Geschädigter haben Sie das Recht, Ihnen den Schaden auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für Reparaturen verwendest oder nicht, bleibt Ihnen überlassen. Diese Art der Schadensregulierung wird als fiktive Schadensregulierung bezeichnet. Lediglich die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.

Der Besichtigungstermin kann bei Ihnen zu Hause, auf Ihrer Arbeit oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl vereinbart werden.

In Einzelfällen kann eine weitere Besichtigung Ihres Fahrzeugs im teilweise demontierten Zustand ratsam sein, um den vollständigen Schadenumfang zu erfassen.

Abhängig vom Schadenumfang dauert die Beurteilungszeit etwa 20 bis 45 Minuten.

Die Erstellung des Gutachtens dauert bei uns ca. 2-3 Werkstage.

Bezüglich Ihrem Fahrzeug benötigen wir mindestens:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II,
  • Eigentumsnachweis / Kaufvertrag (wenn Sie nicht Halter des Fahrzeugs sind),
  • Polizeiliche Unfallmitteilung und/oder Daten zum Unfallverursacher.
  • Gegebenenfalls: Reparatur oder Wartungsbelege sowie Belege über frühere Schäden an Ihrem Fahrzeug.

Auf die Bearbeitungsdauer der Versicherungen haben wir leider keinen Einfluss. Bei geklärter Schuldfrage ist ein Zeitraum von ca. 4 Wochen üblich. Im optimalen Fall erfolgt die Erstattung auch schon nach wenigen Tagen.

Ist die Schuldfrage offen oder der Unfallgegner hat den Schaden nicht bei seiner Versicherung gemeldet, wird gegebenenfalls die Akte der Polizei angefordert.

Die Herausgabe erfolgt in erfahrungsgemäß erst nach etwa 6-8 Wochen. Sofern die Polizei selbst noch ermittelt, kann die Herausgabe auch Monate in Anspruch nehmen. Bei gerichtlicher Auseinandersetzung ist der Abschluss des Vorgangs abhängig von der Verfahrensdauer.

Nein, Sie sind nicht verpflichtet Ihr Fahrzeug abzugeben. Ein möglicherweise von der Versicherung abgegebenes Verkaufsangebot (Restwertangebot) dient lediglich der fiktiven Abrechnung. Sie haben die freie Wahl, ob und an wann Sie ihr Fahrzeug verkaufen möchten.

Öffnungszeiten

Termine sind nach vorheriger Absprache flexibel möglich.

Telefonisch sind wir täglich von 9:00 bis 21:00 Uhr für Sie erreichbar.

Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihren persönlichen Termin zu vereinbaren!

Über WhatsApp 24h am Tag erreichbar

Kontakt

Ingenieurbüro für KFZ-Schäden (IKS)

Obertürkheimerstraße 10/1
73733 Esslingen am Neckar

Email:

info@iks-kfzgutachter-stuttgart.de

Telefon und Whatsapp

0152 / 545 811 95