KFZ Gutachter in Stuttgart
Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall?
Bei Fremdverschulden unterstützen wir Sie mit einem 100 % kostenlosen und unabhängigen Kfz-Gutachten – professionell und zuverlässig.
Vorteile im Überblick
- Zertifiziert durch TÜV Rheinland Akademie GmbH zum "Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)"
- Kfz-Gutachten 100% kostenlos bei Fremdverschulden
- Schadensfeststellung vor Ort
- Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens in kürzester Zeit
- Kostenabrechnung direkt mit gegnerischer Versicherung
Ablauf nach einem Unfallschaden
Ihr Gutachten ist in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen verfügbar.
Gleichzeitig senden wir es direkt und digital an die Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt zur schnellen Bearbeitung
1.) IKS Anrufen oder über WhatsApp Termin vereinbaren
Buchen Sie Ihren Termin bei IKS ganz einfach!
Sie können uns entweder anrufen oder über WhatsApp erreichen: 0152 / 545 811 95.
2.) Wir kommen zu Ihnen
Lassen Sie Ihren Schaden professionell begutachten und dokumentieren.
Bei IKS können Sie unseren Service bequem direkt vor Ort nutzen. Ob zu Hause oder im Büro – unser Kfz-Sachverständiger kommt zu Ihnen und erstellt das Gutachten schnell und unkompliziert.
3.) Ihr Gutachten wird 100% kostenlos angefertigt
Nachdem wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet und dokumentiert haben, erstellen wir Ihr Gutachten bei IKS innerhalb von 2-3 Arbeitstagen.
4.) Auszahlung der Schadenssumme
Die Schadenssumme wird Ihnen schnell und unkompliziert auf Ihr Konto überwiesen.

KFZ Gutachter in Stuttgart - Unabhängige Schadensgutachten für Geschädigte
Unfallschaden in Stuttgart? – IKS ist Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger
Ein Unfallschaden ist ärgerlich, aber meist reparabel. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls in Stuttgart und Umgebung können Sie auf die Expertise von IKS vertrauen und Ihr Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wahrnehmen.
Warum ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger wichtig ist
Lassen Sie sich nicht vom Gutachter der Versicherungsgesellschaft vertreten. Diese Gutachter arbeiten oft im Interesse der Versicherung und schätzen den Schaden zu deren Gunsten.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger wie IKS ermittelt den Schaden objektiv und umfassend – für einen gerechten und vollständigen Schadenersatz.
Was zeichnet IKS als Kfz-Sachverständigen in Stuttgart aus?
IKS ist ein zertifizierter Kfz-Gutachter mit jahrelanger Erfahrung. Wir sind unabhängig und engagiert, Ihnen zu helfen.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Unabhängige Schadensgutachten für Geschädigte
- Reparaturbestätigung für Fahrzeuge
- Beratung und Unterstützung im gesamten Schadensprozess
Kontaktieren Sie uns noch heute!
Möchten Sie Fragen klären oder den Schaden schnell begutachten lassen? Unser Kfz-Sachverständiger kommt gerne zu Ihnen – sei es ins Büro oder nach Hause. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Dienstleistungen am IKS
Unfallgutachten
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls sollten Sie unbedingt einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen. So stellen Sie sicher, dass Sie den vollen Schadenersatz erhalten. Der Sachverständige erstellt ein detailliertes, neutrales Unfallgutachten, das den Schaden an Ihrem Fahrzeug präzise dokumentiert
Kostenvoranschlag
Bei leichten Kfz-Unfällen mit einem Schaden unter 750 € bieten wir Ihnen alternativ einen Kostenvoranschlag inklusive Fotodokumentation an – eine kostengünstige Alternative zum vollständigen Gutachten
Reparaturbestätigung
Eine Reparaturbestätigung ist nach einem Unfall wichtig, um sicherzustellen, dass die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde. Als Kfz-Sachverständige stellen wir Ihnen gerne eine solche Bestätigung aus, damit Sie einen offiziellen Nachweis für die Versicherung haben. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir helfen Ihnen weiter.
Wie ein KFZ-Gutachter in Stuttgart helfen kann
Gemäß § 249 BGB ist der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung verpflichtet, den entstandenen Schaden sowie alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen. Die Unterstützung eines Kfz-Sachverständigen ist entscheidend, um die genaue Schadenshöhe zu ermitteln.
Als erfahrene Kfz-Gutachter ermitteln wir nicht nur die Schadenhöhe, sondern auch die Reparaturdauer, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert sowie eine mögliche Wertminderung nach der Reparatur.
Dank unserer Expertise sind wir mit den Anforderungen der Versicherungen bestens vertraut und unterstützen Sie dabei, den Schaden schnell und unkompliziert zu regulieren. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie uns gemeinsam den bestmöglichen Schadenersatz sicherstellen.
Ihre Rechte als Geschädigter nach einem unverschuldten Unfall
- Erstellung eines Schadengutachtens durch einen KFZ Gutachter Ihrer Wahl
- Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Abschleppkosten
- Reparaturkosten
- Wertverlust
- Mietwagen oder als Alternative zum Mietwagen wäre die Pauschale für einen Nutzungsausfall
- Weitere Kosten, die durch den Schaden an Ihrem Auto und die Regulierung des Schadens entstanden sind
Jetzt als Geschädigter 100% Kostenlos ein KFZ Gutachten erstellen lassen!

Kostenvoranschlag - Für die kleinen Schäden an Ihrem KFZ
Kleinere Beulen und Kratzer sollten nicht unterschätzt werden. Auch bei Bagatellschäden (bis ca. 750 €) empfehlen wir Ihnen, den Rat eines Kfz-Sachverständigen einzuholen.
Als erfahrene Kfz-Sachverständige erstellen wir für solche Schäden einen detaillierten Kostenvoranschlag und eine aussagekräftige Fotodokumentation. Diese Unterlagen sind wichtig für die Beweissicherung gegenüber der Versicherung und ermöglichen eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung.
Kontaktieren Sie uns noch heute, und wir unterstützen Sie bei der präzisen Schadensdokumentation.
Referenzen als KFZ Gutachten in Stuttgart





Zertifizierter Kfz Gutachter in Stuttgart und der Region
IKS ist als zertifizierter Kfz-Sachverständiger nicht nur in Stuttgart, sondern in der gesamten Region tätig. Nutzen Sie unser unverbindliches Beratungsgespräch, um Ihre Fragen zu klären und Ihre Optionen zu besprechen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren. Wir sind gerne für Sie da!
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Ja! Nach § 249 BGB haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Beweissicherung und der Feststellung des Schadensumfangs zu beauftragen.
Auch wenn ein Sachverständiger von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagen wird, steht es Ihnen frei, einen eigenen Gutachter zu wählen. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen sind erstattungsfähig und müssen von der Versicherung übernommen werden.
Wurden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, ist es stets ratsam, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche zu beauftragen.
Dies gilt für jeden Schadensfall – auch vermeintlich einfache Fälle sind nicht unkompliziert. Auch wenn die gegnerische Versicherung eine schnelle Regulierung anbietet, sollten Sie nicht auf Ihr Recht verzichten, einen Anwalt einzuschalten.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners stets die Anwaltskosten – garantiert!
Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden, wenn ein anderer den Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat, gehören die Gutachterkosten zum Gesamtschaden.
Sie müssen keine Vorleistung erbringen. Mit einer Abtretungserklärung können wir das Sachverständigenhonorar direkt mit der verantwortlichen Versicherung abrechnen.
Versicherungen verlangen häufig nur einen Kostenvoranschlag, um die Reparaturkosten zu ermitteln. Damit sparen sie Geld – möglicherweise auf Ihre Kosten.
Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt jedoch weder den merkantilen Minderwert noch etwaige Alt- oder Vorschäden. Zudem werden Nebenkosten wie Nutzungsausfall oder Werkstattaufenthalte oft nicht aufgeführt.
Wichtig: Ein Kostenvoranschlag dient nicht der Beweissicherung, da er in der Regel keine Fotodokumentation enthält.
Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Es steht Ihnen frei, das Geld für Reparaturen zu verwenden oder den Schaden fiktiv abzurechnen. Bei dieser Art der Schadensregulierung wird nur die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Der Besichtigungstermin kann bequem bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl stattfinden.
In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, das Fahrzeug in teilweise zerlegtem Zustand erneut zu besichtigen, um das vollständige Schadensausmaß zu erfassen.
Je nach Schadensumfang dauert die Begutachtung etwa 20 bis 45 Minuten.
Die Erstellung des Gutachtens nimmt bei uns ca. 2-3 Arbeitstage in Anspruch.
Für die Begutachtung Ihres Fahrzeugs benötigen wir mindestens:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder II
- Eigentumsnachweis / Kaufvertrag (falls Sie nicht Halter des Fahrzeugs sind)
- Unfallbericht der Polizei und/oder Angaben zum Unfallverursacher
Gegebenenfalls auch:
- Reparatur- oder Wartungsnachweise
- Nachweise über frühere Schäden an Ihrem Fahrzeug
Die Bearbeitungsdauer der Versicherungen liegt leider außerhalb meiner Kontrolle. Sobald die Schuldfrage geklärt ist, dauert die Regulierung in der Regel ca. 4-6 Wochen. Im besten Fall erfolgt die Erstattung bereits nach wenigen Tagen.
Ist die Schuldfrage noch offen oder hat der Unfallgegner den Schaden nicht gemeldet, wird ggf. die Polizeiakte angefordert. Diese ist in der Regel nach 6-8 Wochen verfügbar, kann aber bei laufenden Ermittlungen auch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hängt die Dauer des Verfahrens von dessen Verlauf ab.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug abzugeben. Ein Verkaufsangebot der Versicherung (Restwertangebot) dient lediglich der fiktiven Abrechnung. Es liegt ganz bei Ihnen, ob und wann Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten.
Öffnungszeiten
Termine sind nach vorheriger Absprache flexibel möglich.
Telefonisch sind wir täglich von 9:00 bis 21:00 Uhr für Sie erreichbar.
Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihren persönlichen Termin zu vereinbaren!
Über WhatsApp 24h am Tag erreichbar