KFZ Gutachter in Esslingen am Neckar
Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall?
Wir erstellen für Sie ein 100% kostenloses Gutachten.
Ihre Vorteile auf einem Blick
- 100 % Kostenlos bei Fremdverschulden
- Zertifiziert durch TÜV Rheinland Akademie GmbH zum "Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)"
- Direkt Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung
- 100 % Kostenloser vor Ort Besichtigung zur Gutachtenerstellung
- Service bis zur Auszahlung des Schadensumme
Wie funktioniert's?
Ihr Gutachten steht Ihnen in den meisten Fällen innerhalb von ca. 2-3 Werktagen zur Verfügung.
Gleichzeitig senden wir Ihr digitales Kfz-Gutachten zur schnellstmöglichen Bearbeitung an die Versicherung oder den Rechtsanwalt.
1.) Im Büro anrufen oder über WhatsApp einen Termin vereinbaren
Um einen Termin beim IKS zu buchen stehen Ihnen 2 Optionen zur Verfügung.
- Anruf oder WhatsApp unter folgender Nummer 0152 / 545 811 95
2.) KFZ Gutachter kommt zu Ihnen
Lassen Sie Ihren Schaden anschließend begutachten und dokumentieren.
Bei IKS bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unseren Service direkt bei Ihnen vor Ort in Anspruch zu nehmen. Egal, ob Sie sich in Ihrem Büro oder zu Hause befinden, unser Kfz-Sachverständiger kommt zu Ihnen.
3.) Ihr Gutachten wird zu 100 % Kostenlos erstellt
Nachdem wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet und dokumentiert haben, erstellen wir bei IKS Ihr Gutachten innerhalb von 2-3 Arbeitstagen.
4.) Schadenssumme wird ausgezahlt
Sie erhalten die Schadenssumme unkompliziert auf Ihr Konto überwiesen.
IKS Ihr unabhängiger KFZ Gutachter in Esslingen am Neckar
SCHADENSGUTACHTEN IN Esslingen – IHR RECHT ALS GESCHÄDIGTER
Fahrzeugschäden sind ärgerlich, aber in den meisten Fällen reparabel. Das Wichtigste ist, dass Sie und Ihre Lieben unverletzt bleiben. Wenn Sie als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Stuttgart und Umgebung nutzen möchten, können Sie sich auf IKS verlassen.
SCHADENSGUTACHTEN FÜR GESCHÄDIGTE
Als Geschädigter sollten Sie nicht den Gutachter der Versicherungsgesellschaft beauftragen, da dieser in den meisten Fällen den Schaden zu Gunsten seines Auftraggebers, der Versicherung, „klein“ rechnet. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen als zertifizierter Kfz-Sachverständiger in Stuttgart Schadensgutachten an. Diese berücksichtigen Aspekte wie Nutzungsausfall und Wertminderung, die in den Gutachten der Versicherungen oft fehlen.
UNABHÄNGIGE EXPERTISE FÜR HÖCHSTMÖGLICHEN SCHADENERSATZ
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und Rechtsanwalt. IKS hilft Ihnen dabei, den höchstmöglichen Schadenersatz zu erhalten. Wir stehen Ihnen kostenlos und engagiert zur Seite.
KONTAKTIEREN SIE UNS JETZT
Möchten Sie Fragen klären oder den Schaden schnellstmöglich regulieren lassen? Kein Problem, Ihr Kfz-Sachverständiger aus Esslingen IKS kommt auch gerne direkt zu Ihnen ins Büro oder nach Hause. Kontaktieren Sie jetzt IKS und vertrauen Sie unserer Expertise.
Effektive Schadensabwicklung mit unserer Kfz-Sachverständigenexpertise
Wie ist die Erstattung des entstandenen Schadens durch die Versicherung?
Gemäß § 249 BGB ist der Unfallverursacher bzw. die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet, für den entstandenen Schaden und alle damit verbundenen Kosten aufzukommen. Um die Höhe des Schadens zu ermitteln, ist die Unterstützung eines Kfz-Sachverständigen unerlässlich.
Als erfahrener Kfz-Sachverständiger ermitteln wir nicht nur die Schadenhöhe, sondern auch die Reparaturdauer bzw. die Dauer der Wiederbeschaffung, den Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert und eine mögliche Wertminderung nach der Reparatur.
Sobald die Schadenshöhe ermittelt wurde, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für alle damit verbundenen Kosten aufkommen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Reparatur, den Ersatz des beschädigten Fahrzeugs oder den Nutzungsausfall während der Reparaturzeit.
Als Kfz-Sachverständiger sind wir bestens vertraut mit den Anforderungen der Versicherungen und können Ihnen helfen, den Schaden schnell und unkompliziert zu regulieren. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie uns Ihnen helfen, den höchstmöglichen Schadenersatz zu erhalten.
Ihr Recht als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall:
- Dazu gehören:
- Erstellung eines Schadengutachtens durch einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl
- Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Abschleppkosten
- Reparaturkosten
- Wertverlust
- Mietwagen
- Eine Alternative zum Mietwagen wäre die Pauschale für einen Nutzungsausfall
- Weitere Kosten, die durch den Schaden an Ihrem Auto und die Regulierung des Schadens entstanden sind
Referenzen als KFZ Gutachter in Esslingen
Häufig gestellte Fragen
JA! Sie haben laut § 249 BGB als geschädigter das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen.
Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung ein Gutachter angeboten wird. Die Kosten für einen Kfz Gutachter sind erstattungspflichtig und müssen von der regulierenden Versicherung getragen werden!
Solltest Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung der eigenen Schadenersatzansprüche zu beauftragen.
Das gilt ausnahmslos für jeden Schadensfall! Es gibt nämlich keine unkomplizierten Schadensfälle. Selbst wenn die gegnerische Versicherung Ihnen signalisiert, alles in Ihrem Sinne schnellstmöglich erledigen zu wollen, sollten Sie nicht auf Ihr Recht der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes verzichten.
Die Kosten für den Rechtsanwalt muss bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen, und zwar IMMER!
Im Kfz-Haftpflichtschadenfall, also wenn ein anderer einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat, sind die Kosten für das Gutachten Teil des Gesamtschadens.
Sie müssen auch nicht in Vorleistung gehen. Das Sachverständigenhonorar können wir mittels einer sicherungsweisen Abtretungserklärung direkt mit dem eintrittspflichtigen Versicherer abrechnen.
Häufig verlangen Versicherungen lediglich ein Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Damit spart diese bares Geld, möglicherweise auf Ihre Kosten.
Denn, ein Kostenvoranschlag enthält keine Angaben zum merkantilen Minderwert, nimmt keinerlei Differenzierung zu überlagernden Alt- und Vorschäden vor und umfasst keine Angaben zu Nebenkosten wie Nutzungsausfall oder voraussichtliche Werkstatt Standzeit.
Zuletzt hat ein Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion, da er in der Regel keine Fotodokumentation umfasst.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, Ihnen den Schaden auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für Reparaturen verwendest oder nicht, bleibt Ihnen überlassen. Diese Art der Schadensregulierung wird als fiktive Schadensregulierung bezeichnet. Lediglich die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.
Der Besichtigungstermin kann bei Ihnen zu Hause, auf Ihrer Arbeit oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl vereinbart werden.
In Einzelfällen kann eine weitere Besichtigung Ihres Fahrzeugs im teilweise demontierten Zustand ratsam sein, um den vollständigen Schadenumfang zu erfassen.
Abhängig vom Schadenumfang dauert die Beurteilungszeit etwa 20 bis 45 Minuten.
Die Erstellung des Gutachtens dauert bei uns ca. 2-3 Werkstage.
Bezüglich Ihrem Fahrzeug benötigen wir mindestens:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II,
- Eigentumsnachweis / Kaufvertrag (wenn Sie nicht Halter des Fahrzeugs sind),
- Polizeiliche Unfallmitteilung und/oder Daten zum Unfallverursacher.
- Gegebenenfalls: Reparatur oder Wartungsbelege sowie Belege über frühere Schäden an Ihrem Fahrzeug.
Auf die Bearbeitungsdauer der Versicherungen haben wir leider keinen Einfluss. Bei geklärter Schuldfrage ist ein Zeitraum von ca. 4 Wochen üblich. Im optimalen Fall erfolgt die Erstattung auch schon nach wenigen Tagen.
Ist die Schuldfrage offen oder der Unfallgegner hat den Schaden nicht bei seiner Versicherung gemeldet, wird gegebenenfalls die Akte der Polizei angefordert.
Die Herausgabe erfolgt in erfahrungsgemäß erst nach etwa 6-8 Wochen. Sofern die Polizei selbst noch ermittelt, kann die Herausgabe auch Monate in Anspruch nehmen. Bei gerichtlicher Auseinandersetzung ist der Abschluss des Vorgangs abhängig von der Verfahrensdauer.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet Ihr Fahrzeug abzugeben. Ein möglicherweise von der Versicherung abgegebenes Verkaufsangebot (Restwertangebot) dient lediglich der fiktiven Abrechnung. Sie haben die freie Wahl, ob und an wann Sie ihr Fahrzeug verkaufen möchten.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
09:00 – 19:00 Uhr
Samstag bis Sonntag:
10:00 – 14:00 Uhr
Sondertermin nach Absprache möglich
Über WhatsApp 24h am Tag erreichbar